Neues Öffnungszeitengesetz für MV

Peter Seifert via Wikimedia Commons

 

Das Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V) regelt die gesetzlichen Öffnungszeiten unter Berücksichtigung des Schutzes der Sonn- und Feiertage. Es ist zum 01. Februar 2024 in Kraft getreten. Ersatzlos gestrichen wurde u.a. die bisherige Regelung des § 5 Absatz 4: „Abweichend von § 3 Absatz 2 ist der gewerbliche Verkauf von Waren an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, für die Dauer von höchstens fünf Stunden in Gemeinden zulässig, deren Gebiet in einer Entfernung von nicht mehr als 15 Kilometern zur nächstgelegenen Grenzübergangsstelle zur Republik Polen gelegen ist.“

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