Stadtvertretersitzung
Auszug aus der Hauptsatzung § 2:
Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Bürger, die in der Stadt Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Die Fragen dürfen sich nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen nur zu konkreten Gemeindeangelegenheitengestellt werden und keine politischen Stellungnahmen enthalten.
Sitzungskalender der Stadtvertretung